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Bislang durftet ihr euch nur mit einer weiteren Person treffen, die über 14 Jahre alt, nicht geimpft oder genesen ist und nicht zu eurem Haushalt gehört – und dies nur in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Ab morgen dürft ihr mit allen Angehörigen eines weiteres Hausstandes zusammenkommen – dabei sein können auch weitere Personen, sofern sie vollständig geimpft (14 Tage seit der Zweitimpfung) oder von Covid-19 genesen (innerhalb der letzten sechs Monate) sind. Geimpfte und Genesene dürfen sich mit beliebig vielen anderen Personen treffen.
Organisierte Veranstaltungen sind für bis zu 100 Teilnehmer*innen (plus Geimpfte/Genesene) im Außenbereich möglich.
Die Ausgangssperre entfällt ab morgen für alle Frankfurterinnen und Frankfurter.
Ab morgen dürfen alle Geschäfte wieder öffnen – es gilt „Click and Meet“, d.h. in die Läden (ausgenommen Supermärkte, Lebensmittel, Drogerien, Blumenläden, Buchläden) kommt ihr nur, wenn ihr vorab ein Zeitfenster gebucht habt.
Ein Zeitfenster buchen müsst ihr auch, wenn ihr den Zoo, den Palmengarten und – ab Dienstag – die Frankfurter Museen besuchen wollt. Oper, Schauspiel und Alte Oper haben ihre Veranstaltungen bis Ende Mai abgesagt; auch die Arthouse-Kinos Cinema und Harmonie haben angekündigt, bis auf weiteres noch nicht zu öffnen.
Keine Ausreden mehr möglich: Ab morgen geht es wieder regelmäßig ins Fitnessstudio! Kinder bis 14 Jahre können wie bisher in Gruppen trainieren – alle anderen müssen auf Mannschaftstraining (noch) verzichten. Bis auf weiteres geschlossen bleiben allerdings die Schwimmbäder
Nicht nur die Haare, sondern auch Gesicht, Finger- und Fußnägel könnt ihr ab sofort wieder auf Vordermann bringen: Kosmetik- und Nagelstudios sowie Massagesalons dürfen wieder öffnen.
Jetzt muss nur noch das Wetter mitspielen: Ab morgen könnt ihr Kaffee, Eisbecher, Pizza und Co wieder in den Cafés und Restaurants genießen – allerdings nur draußen. Die Innenbereiche bleiben weiterhin geschlossen.
Für viele Schüler*innen klingelt ab morgen wieder zeitig der Wecker: Die Klassen 1-6 sowie die Abschlussklassen lernen wieder vor Ort im Klassenverband. Für die übrigen Klassenstufen gibt es Wechselunterricht.
Alle Kita-Kinder können ihre Tagesstätte wieder normal besuchen – die Beschränkung auf Notbetreuung entfällt ab morgen.
Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die Pflicht, im Homeoffice zu arbeiten, sofern dies möglich ist.
Weiterhin gilt in Frankfurt an allen Haltestellen (ober- und unterirdisch) und in allen Bus- und Bahnliniendie Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen (eine OP-Maske reicht nicht aus!)
In Geschäften könnt ihr entweder eine OP- oder eine FFP2-Maske tragen. In Stoßzeiten müsst ihr weiterhin Schlange stehen, denn natürlich ist die Zahl derer, die gleichzeitig einkaufen dürfen, wie bisher begrenzt. Ob ihr am Eingang einen negativen Corona-Test vorzeigen müsst, bleibt den Ladeninhaber*innen überlassen – es wird empfohlen, ist aber nicht mehr verpflichtend.
Dies gilt auch für die Museen – auch hier ist das Tragen einer Maske natürlich Pflicht.
Weiterhin einen tagesaktuellen (und natürlich negativen) Corona-Test braucht ihr, wenn ihr euch auf die Terrassen der Cafés und Restaurants setzen wollt. (Ausnahme: Ihr seid bereits vollständig geimpft oder genesen). Außerdem müsst ihr dort eure Kontaktdaten hinterlegen.
Zum Termin beim Friseur, im Nagel- und Kosmetikstudio etc. müsst ihr ebenfalls ein tagesaktuelles negatives Testergebnis mitbringen (ausgenommen Geimpfte und Genesene) und eure Kontaktdaten angeben. Auch hier müsst ihr eine FFP2-Maske tragen.
Einen negativen Test muss auch vorlegen, wer eine Veranstaltung besuchen möchte und nicht bereits vollständig geimpft oder genesen ist.
Am Arbeitsplatz müsst ihr eine Maske tragen, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. Testen lassen müsst ihr euch nicht; ihr habt gegenüber eurem Arbeitgeber jedoch einen Anspruch auf zwei kostenfreie Tests in der Woche.
Schülerinnen und Schüler hingegen müssen sich zweimal pro Woche testen lassen, um am Präsenzunterricht teilzunehmen.
Testen lassen könnt ihr euch im Nordend in der Goethe-Apotheke im Oeder Weg 51 (nach Online-Terminbuchung), in der Teststation auf der Unteren Bergerstraße (Bergerstr. 52), in der Teststation „Main Coronatest“ am Friedberger Platz (Bornheimer Landstr. 77), in der Schwarzburg-Apotheke (Nordendstr. 65) und – ganz neu – zwischen 07.00 Uhr und 22.00 Uhr im Testzelt vor der Total-Tankstelle an der Nationalbibliothek (Eckenheimer Landstr./Ecke Adickesallee).
Grundsätzlich zählt auch ein Selbsttest; ihr müsst diesen allerdings (jeweils!) vor Ort und unter ständiger Aufsicht eines/einer Mitarbeiter*in bis zum Vorliegen des Ergebnisses durchführen. Nicht alle Betriebe haben die räumlichen und personellen Kapazitäten dafür – ihr solltet also unbedingt vorher nachfragen!
Zum Nachweis, dass ihr vollständig geimpft seid, braucht ihr im Moment noch den gelben Impfpass – im Laufe Juni soll eine digitale Lösung entwickelt werden. Wer im Laufe des letzten halben Jahres von einer Corona-Erkrankung genesen ist, erhält in der kommenden Woche mit der Post einen Genesungsnachweis der Stadt Frankfurt.
In Deutschland ist Urlaub – mit Einschränkungen – wieder möglich: Überall dort, wo die Bundesnotbremse nicht mehr gilt, öffnen Hotels, Pensionen und Campingplätze. Bei der Anreise müsst ihr allerdings ein aktuelles Testergebnis vorlegen und euch zweimal pro Woche vor Ort testen lassen.
Viele beliebte Urlaubsziele im Ausland gelten aktuell als Risikogebiete (z.B. Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Marokko, Österreich, Teile von Portugal, die Schweiz, Teile von Spanien, Ungarn und die USA) oder sogar als Hochinzidenz- (z.B. Ägypten, die Malediven, Niederlande, Schweden, die Seychellen, die Türkei und Zypern) oder Virusvariantengebiete (z.B. Indien, Südafrika und Großbritannien). Die vollständige und fortlaufend aktualisierte Übersicht findet ihr auf der Webseite des Robert-Koch-Institutes.
Für alle diese Gebiete gilt grundsätzlich eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Sie kann ggfs. zu Einschränkungen der Reisekrankenversicherung führen – hier solltet ihr euch also unbedingt bei eurer Versicherung erkundigen. Ein Recht auf Stornierung der Reise ist mit der Reisewarnung übrigens nicht verbunden – lest also bitte unbedingt das Kleingedruckte im Reisevertrag!
Welche Corona-Regelungen jeweils gelten und ob ihr nach eurer Einreise im Urlaubsort in Quarantäne müsst (derzeit z.B. in den Niederlanden und Belgien!), solltet ihr unbedingt vor eurer Abreise klären.
Reist ihr aus einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet nach Deutschland zurück, müsst ihr euch unter www.einreiseanmeldung.de registrieren. Vor dem Betreten des Flugzeugs müsst ihr – sofern ihr nicht vollständig geimpft oder genesen oder unter sechs Jahren alt seid, einen negativen Corona-Test, der höchsten 48 Stunden alt ist, vorlegen. Reist ihr mit dem Auto, Zug oder Schiff, könnt ihr das Testergebnis innerhalb von 48 Stunden nachreichen.
Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet gilt die Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene. Euer Test muss in diesem Fall tagesaktuell sein.
Nach eurem Urlaub in einem Risiko-, oder Hochinzidenzgebiet müsst ihr euch in eine 10-tägige Quarantänebegeben – es sei denn, ihr seid bereits vollständig geimpft oder genesen. Nach fünf Jagen könnt ihr euch mit einem negativen Ergebnis „freitesten“.
Kommt ihr aus einem Virusvariantengebiet, beträgt die Quarantänepflicht 14 Tage – und zwar auch für Geimpfte und Genesene. Ein „Freitesten“ gibt es hier nicht.
Liegt die Inzidenz in Frankfurt weitere 14 Tage lang unter 100 oder fünf Tage in Folge unter 50 tritt die zweite Stufe des hessischen Öffnungsplanes in Kraft:
Bis zu 10 Personen (plus Geimpfte, Genesene und Kinder) können sich dann treffen. Alle Schülerinnen und Schüler lernen dann im Präsenzunterricht (mit zweimaliger Testpflicht pro Woche). Mannschaften können – unter Auflagen – wieder trainieren; auch die Schwimmbäder werden dann öffnen.
Beim Besuch von Friseuren, Nagelstudios & Co müsst ihr nicht mehr zwingend einen Test vorlegen (auch wenn dies weiterhin empfohlen wird). Dies gilt auch für den Besuch der Geschäfte, die – innerhalb von Kapazitätsgrenzen – wieder ohne Terminbuchung besucht werden können. Keine Testpflicht gilt dann auch im Außenbereich der Restaurants – wollt ihr drinnen Platz nehmen, braucht ihr ein negatives Testergebnis.
Für einen Termin in einem hessischen Impfzentrum kann sich derzeit registrieren lassen, wer in eine der drei Priorisierungsstufen fällt:
Die Prio-Stufe 1 umfasst Personen über 80, Personen in stationärer oder teilstationärer Pflege, Betreuer*innen und Pfleger*innen, Impfpersonal und Ärzt*innen mit hohem Expositionsrisiko
Zur Prio-Stufe 2 gehören alle über 70, dazu Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen in Einrichtungen und Schwangeren, Pflegepersonal und Ärzt*innen mit mittlerem Expositionsrisiko, Polizei- und Einsatzkräfte und Menschen in bestimmten relevanten Positionen
Zur Prio-Stufe 3 zählen Menschen über 60, Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen, Menschen in bestimmten relevanten Positionen (auch Kommunalpolitiker*innen und Wahlhelfer*innen!), Menschen in „systemrelevanten“ Berufen (Erzieher*innen, Einzelhandel…)
Alle anderen Personen können sich voraussichtlich ab 07. Juni für einen Termin vormerken lassen. Ebenfalls zum 07. Juni sollen Betriebsärzte impfen dürfen. Haus- und Frauenärzt*innen bieten bereits Impfungen an. Auch hier gilt allerdings die Priorisierung, es sei denn, ihr lasst euch auf eigenen Wunsch mit AstraZeneca impfen.
Das Frankfurter Impfzentrum befindet sich in den Messehallen. Wer über 80 Jahre alt ist und von der Krankenkasse keine Erstattung erhält, kann bei der Stadt Frankfurt vier Taxigutscheine (jeweils für die Hin- und Rückfahrt zu den beiden Impfterminen) anfordern.
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