Noch 14 Tage bis zur Kommunalwahl: Alle Frankfurter*innen haben die Wahl

Jede*r vierte Frankfurter*in hat keinen deutschen Pass. Auch viele Deutsche werden als ausländisch wahrgenommen, weil sie mit einer anderen Kultur aufgewachsen sind, einen fremd klingenden Namen tragen und „anders“ aussehen. Immer noch gilt, dass, wer keine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft besitzt, in Deutschland nicht wählen darf – nicht einmal den Ortsbeirat im eigenen Stadtteil.

 

Die Kommunale Ausländer*innenvertretung wurde in Frankfurt 1991 auf GRÜNE Initiative hin mit dem Ziel gegründet, allen Frankfurter*innen die Teilhabe an der politischen Willensbildung zu ermöglichen. Einmal im Monat tagt die KAV in öffentlicher Sitzung. Die 37 Mitglieder beraten die politischen Gremien der Stadt Frankfurt in allen Angelegenheiten, die Frankfurter*innen ohne deutschen Pass betreffen. 237 Anregungen an die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte und 102 Anfragen an den Magistrat hat die KAV in der vergangenen Wahlperiode gestellt – darunter Forderungen nach einem einheitlichen Gütesiegel für Deutschkurse und nach Unterstützung afghanischer Frankfurter*innen bei der Einbürgerung, aber auch Vorschläge zu Themen, die Menschen mit und ohne deutschen Pass gleichermaßen betreffen – beispielsweise der Wunsch nach mobilen Fahrradreparaturstationen, mehr Kontaktmöglichkeiten für Senior*innen oder Nachhaltigkeit und klimaschonendes Arbeiten in der Stadtverwaltung. 

Wahlberechtigt für die KAV sind alle Frankfurter*innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Wochen in Frankfurt leben. Aufstellen lassen dürfen sich auch eingebürgerte Deutsche und Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft. 

 

Um die Wahlbeteiligung zu erhöhen (2015 lag sie bei lediglich 6,15 Prozent) und um der KAV mehr Sichtbarkeit zu verleihen, hat das Land Hessen im vergangenen Jahr beschlossen, die Wahl zur KAV bzw. zu den Ausländerbeiräten (in den anderen hessischen Gemeinden) künftig gemeinsam mit der Kommunalwahl durchzuführen. Am 14. März dürfen daher auch alle diejenigen ihre Stimme abgeben, denen das kommunale Wahlrecht immer noch verwehrt wird.

 

Ob die Wahlbeteiligung tatsächlich steigt bleibt zu hoffen und abzuwarten – gestiegen ist auf jeden Fall bereits die Zahl der Kandidierenden: Traten 2015 noch 564 Kandidat*innen in 40 Listen an, besteht 2021 die Wahl zwischen 713 Kandidat*innen und 47 Listen! Genau wie bei der Kommunalwahl können die Wählerinnen und Wähler dabei kumulieren, panaschieren und Namen streichen. 

 

Auch wir GRÜNE sind mit 14 engagierten Kandidat*innen vertreten. Spitzenkandidatin ist die 26jährige Studentin Cristina Sirbu. Gemeinsam mit ihr und hoffentlich weiteren künftigen GRÜNEN KAV-Mitgliedern wollen wir uns dafür stark machen, ausländische Bildungsabschlüsse leichter anzuerkennen, die „Ausländerbehörde“ zu einer Willkommensbehörde weiterzuentwickeln, den interreligiösen Austausch und den Austausch zwischen den Kulturen zu fördern, die Gesundheitskarte für geflüchtete Menschen einzuführen, Geschlechterparität in KAV-Angelegenheiten zu erreichen und Kultur- und Sportvereine zu fördern.

 

Wenn ihr für die Kommunale Ausländer*innenvertretung wahlberechtigt seid, dann nutzt die Chance, übt euer Wahlrecht aus und tragt dazu bei, Frankfurt neu zu denken – für alle Menschen, die hier leben, gleich welchen Pass sie haben, welche Religion sie ausüben, wie sie aussehen, heißen oder wo sie oder ihre Eltern und Großeltern geboren wurden. 



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