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Wohnungspolitik im Koalitionsvertrag
Eine nicht gehaltene Rede
Positiv bewerte ich
- die Fortschreibung und Stärkung der in der zu Ende gehenden Legislaturperiode begonnen Programme zum Sozialen und bezahlbarem Wohnungsbau.
- Genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen bekommt deutlich Rückenwind.
- In Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten wird die Kündigungssperrfrist bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen von bisher 5 auf 8 Jahre verlängert. Ein deutlicher Schritt in die von uns geforderten 10 Jahre.
- Für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll (oder wird?) es in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten einen kommunalen Genehmigungsvorbehalt geben. Das ist ein sehr wichtiges Instrument zur Begrenzung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
Problematisch sehe ichz. B., dass Bindungsfristen für Sozialen Wohnungsbau im Allgemeinen bleiben („flexibel an die Erfordernisse anpassen“), statt zumindest für die wachsenden Ballungsräume eine mind. 30jährige Bindung festzuschreiben.
Überhaupt nicht nachvollziehbarist für mich, dass es Frankfurt und anderen Städten im Ballungsraum auch weiterhin nicht ermöglicht wird, per Verordnung des Landes die Zweckentfremdung von Wohnraum zu ahnden.
Das Zweckentfremdungsverbot wurde in der ersten schwarz-gelben Koalition unter Roland Koch (1999 bis 2004) auf Betreiben der FDP aufgehoben.
In den zurückliegenden Jahren hat zuerst Olaf Cunitz als Planungsdezernent in Frankfurt die Landesregierung aufgefordert, Frankfurt die Möglichkeit zu geben, gegen spekulativen Leerstand u. a. Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum mit rechtlichen Mitteln vorgehen zu können.
Wir haben in Frankfurt einen massiven Druck auf den Wohnungsmarkt und gleichzeitig hunderte, vermutlich sogar tausende Wohnungen, die jahre-, manche jahrzehntelang leer stehen und so dem Wohnungsmarkt entzogen sind.
Mit welchem Recht verwehrt das Land, hier die schwarz-grüne Landesregierung, der Stadt Frankfurt die Handlungsoption, effizient gegen Wohnungsleerstand vorzugehen? Mit welchem Recht wird in massiver Form in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen? Wie wird dieser Eingriff begründet? Das Land kostet die Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums keinen Cent!
Meine Wahrnehmung ist, dass das Verbot der Wohnraumzweckentfremdung nicht an der CDU scheitert, sondern eher daran, dass unsere eigenen Leute in Wiesbaden von der Notwendigkeit und Wirksamkeit dieses Instrumentes selbst nicht überzeugt sind und sich deshalb in den Koalitionsverhandlungen an diesem Punkt auch nicht mit Nachdruck ins Zeug gelegt haben.
Die Frankfurter Wählerinnen und Wähler haben nicht unerheblich zu dem hervorragenden Landtagswahlergebnis der Grünen beigetragen. Sechs Frankfurter Grüne gehören zur künftigen Landtagsfraktion. Wenn dann die wohnungspolitische Handlungsfähigkeit der Stadt Frankfurt durch die Weigerung des Landes, eine VO zur Wohnraumzweckentfremdung zu erlassen, so brüsk eingeschränkt wird, dann ist das aus meiner Sicht sehr fragwürdig und dürfte vielen unserer Mitglieder und Wählerinnen und Wähler kaum zu vermitteln sein.
Ich bin für die Fortsetzung der schwarz-grünen Koalition, behalte ich mir aber vor - und das mag paradox sein -, dem Koalitionsvertrag aus den dargelegten Gründen nicht zuzustimmen.
Willi Pressmar
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